Betreff: Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss der 84. Änderung des Flächennutzungsplans „Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp“ sowie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp“
Von: volker@constien.de
Datum: 20.04.2022, 21:58
An: stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Erreichbarkeit möglicher Brände durch die Feuerwehr in möglichst kurzer Zeit ist essentiell und kann lebensrettend sein. Deshalb ist unbestritten, dass die Feuerwehr eine der Größe der Stadt entsprechende Stärke haben muss und dass mehrere Standorte benötigt werden um die Fahrzeiten zu minimieren. Diesen Grundlagen möchte ich durch meine Stellungnahme keinesfalls widersprechen.

Am 29.05.2019 gab es eine Pressemeldung mit der Erwähnung mehrerer möglicher Standorte und der Information, dass im Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 27.05.2019 über das Thema beraten wurde. Das Feuerwehr-Gutachten wurde fehlt jedoch im Ratsinformationssystem bei der der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 27.05.2019.
Die Pressemeldung liest sich so, als wäre in dem Gutachten nicht das Hanseviertels III als einer der möglichen Standorte in Betracht gezogen worden.
Am 20.08.2019 gab es eine Pressemeldung, dass das Gutachten vorliegt.
Das Feuerwehr-Gutachen fehlt auch in der öffentlichen Auslage. Im Ratsinformationssystem findet man des in der Vorlage zu TOP Ö5 der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und für Bauen und Stadtentwicklung am 09.03.2022.
 
Öffentlich ausgelegt ist eine Machbarkeitsstudie mit Kostenermittlung, die über keine der beiden öffentlichen Bekanntmachungen heruntergeladen werden kann.
Nach längerer Suche habe ich sie als Anlage zur Vorlage zum TOP Ö7 der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 21.06.2021 gefunden. Dieses Dokument enthält das Datum 07.02.2022. An diesem Datum hat eine Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung stattgefunden, deren TOP Ö5 die Vorstellung dieser Machbarkeitsstudie war. Warum ist das Dokument dann nicht über diese Sitzung auffindbar?
Später fand ich die Machbarkeitsstudie (diesmal mit Datum 17.03.2021 auf der Titelseite, 16.11.2020 auf den übrigen Seiten) als Anlage zur Vorlage von TOP Ö5 der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und für Bauen und Stadtentwicklung am 09.03.2022 (also ältere Machbarkeitsstudie an neuere Ausschusssitzung und umgekehrt).

Leider lassen sich die Entscheidungsfindungen in den Sitzungen Verwaltungsausschusses am 17.12.2019 und am 01.03.2022 nicht bewerten. Die genannten Sitzungstermine wurden öffentlich bekannt gemacht, die Inhalte der Sitzungen waren aber nicht öffentlich.

Alle zu einem Thema (hier: Feuerwache Ost) gehörenden Unterlagen sollten über jede der zu dem Thema gehörenden öffentlichen Bekanntmachungen im Internet zugänglich sein und/oder die öffentlichen Bekanntmachungen sollten gegenseitig miteinander verlinkt sein, damit jede/r so niedrigschwellig wie möglich eine Stellungnahme abgeben kann.
Die einzelnen Argumente aller Stellungnahmen sollten zusammengefasst veröffentlicht werden und im weiteren Verlauf der Planung sollten Abwägungsprozesse und Entscheidungen transparent gemacht werden.

Die Standort-Entscheidung für die Feuerwache Ost ist auf Basis eines Feuerwehrgutachtens der Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen getroffen worden, hier wurden ausschließlich feuerwehrtaktische Aspekte berücksichtigt. Zusätzlich und vorwiegend sollten Umwelt- bzw. Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden.
Nachdem also der Umwelt- und Klimaschutz unbeachtet blieben, sollen nun Flächennutzungsplan und Bebauungsplan geändert werden, bevor überhaupt eine Umweltprüfung stattgefunden hat, die ebenfalls eine Prüfung von Alternativen beinhalten wird (Abschnitt 1.5 des Dokuments "Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung"). Dies birgt die Gefahr, dass an der Standort-Entscheidung festgehalten werden könnte, obwohl die Umweltprüfung andere Alternativen empfehlen würde.
Möglicherweise war auch eine Vorgabe für das Feuerwehrgutachten, nämlich vermutlich die Suche DES günstigsten Standortes für EINE zusätzliche Feuerwache, nicht gut durchdacht. Die Umweltprüfung oder ein anderes vorgelagertes Gutachten sollte explizit auch Alternativen prüfen, die aus mehreren kleineren Feurerwachen an unterschiedlichen anderen Standorten (z.B östliches Gewerbegebiet, näher am Hafen plus ein oder zwei weitere andere Standorte) bestehen, die dem Haupt-Schutzziel, nämlich der Erreichbarkeit aller innerstädtischen Ziele in 8 Minuten, näher kommen und gleichzeitig geringere Umwelt- bzw. Klimaauswirkungen haben könnten.
Wichtig ist, dass die ersten Löschfahrzeuge möglichst zeitnah vor Ort sind. Wird eine Verstärkung benötigt, so ist es im Allgemeinen ausreichend, wenn diese wenige Minuten später eintrifft.
Im Feuerwehrgutachten zeigt die Abbildung 6.7 in Abschnitt 6.10.2, dass bereits durch die Lüneburger Feuerwehren fast jeder Punkt in Lüneburg innerhalb einer Fahrzeit von 8 Minuten erreichbar ist. Zusammen mit umliegende Feuerwehren (Abbildung 6.12 in Abschnitt 6.10.4) ist bereits jeder Punkt in Lüneburg in einer Fahrzeit von 8 Minuten erreichbar. Vom Gesichtspunkt der zeitnahen Erreichbarkeit her gibt es also keinen besonders eiligen Handlungsbedarf.
Bei jeder jetzigen Planung, ob mit einem einzigen oder mit mehreren zusätzlichen Feuerwehr-Standorten, besteht die Gefahr, dass die Planung dem noch nicht vorliegenden integrierten Stadtentwicklungskonzept entgegen steht. Die bereits vorliegenden Leitlinien für das integrierte Stadtentwicklungskonzept legen nahe, dass der Nachhaltigkeitsaspekt hoch priorisiert wird. Die Brandschutz-Planung wird ja hoffentlich Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts sein.

Ist die geplante Größe der Feuerwache Ost nötig? Soll das die neue Hauptfeuerwache werden? Anscheinend wurde hier eine Feuerwehr-Wunschliste kompromisslos akzeptiert. Dafür würde ein relevanter Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes versiegelt. Aufgrund der Grundstücksausrichtung kann das Gebäude nur quer zur Richtung der Kaltluftströmung errichtet werden. Das alles ist aus Klimaschutzgründen sehr ungünstig und muss deshalb noch einmal neu gedacht werden.
Sicher äußern sich Naturschutzverbände, mindestens der BUND RV Elbe-Heide, zum Themenkomplex Kaltluft, Grundwasser, Umwelt- und Klimaschutz, diesen Aspekten muss eine hohe Priorität eingeräumt werden.

In der oben genannten Machbarkeitsstudie sind zwar Kosten genannt, aber Aussagen den Baumaterialien, die vermutlich Einfluss auf die Kosten haben, sind nicht enthalten. Vermutlich sind diese Kostendifferenzen bei so frühen groben Abschätzungen nicht relevant. Zur Minimierung der Treibhausgas-Bilanz sollten möglichst ökologische Baustoffe verwendet werden.
Außerdem sollte zur Minimierung der Treibhausgas-Bilanz möglichst wenig Fläche versiegelt werden. Nicht nur als Ausgleich, sondern generell muss geprüft werden, welche Flächen entsiegelt werden könnten.
Als Heizungsanlage darf keine Öl- oder Gasheizung und auch keine mit Öl oder Gas betriebene Kraftwärmekopplungsanlage zum Einsatz kommen. In der Machbarkeitsstudie ist ein Standort für ein Blockheizkraftwerk eingezeichnet, also eine Kraftwärmekopplungsanlage. Besser wäre eine durch Photovoltaik unterstützte Wärmepumpe. Wenn es denn unbedingt eine Kraftwärmekopplungsanlage, sollte diese nicht mit Öl oder Gas, sondern mit Holzpellets betrieben werden und Photovoltaik gehört auf jedes Dach.

Bitte bestätigen Sie kurz den Eingang dieser Email.

Freundliche Grüße
Volker Constien

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Volker Constien
Gumbinner Straße 8a
21337 Lüneburg