Betreff: Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss der 84. Änderung des Flächennutzungsplans „Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp“ sowie zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße/Haferkamp“
Von: volker@constien.de
Datum: 20.04.2022, 21:58
An: stellungnahmen61@stadt.lueneburg.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Erreichbarkeit möglicher Brände durch die Feuerwehr in möglichst
kurzer Zeit ist essentiell und kann lebensrettend sein. Deshalb ist
unbestritten, dass die Feuerwehr eine der Größe der Stadt
entsprechende Stärke haben muss und dass mehrere Standorte benötigt
werden um die Fahrzeiten zu minimieren. Diesen Grundlagen möchte ich
durch meine Stellungnahme keinesfalls widersprechen.
Am 29.05.2019 gab es eine Pressemeldung
mit der Erwähnung mehrerer möglicher Standorte und der Information,
dass im Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 27.05.2019
über das Thema beraten wurde. Das Feuerwehr-Gutachten wurde fehlt
jedoch im Ratsinformationssystem bei der der Sitzung des Ausschusses
für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 27.05.2019.
Die Pressemeldung liest sich so, als wäre in dem Gutachten nicht das
Hanseviertels III als einer der möglichen Standorte in Betracht
gezogen worden.
Am 20.08.2019 gab es eine Pressemeldung,
dass das Gutachten vorliegt.
Das Feuerwehr-Gutachen fehlt auch in der öffentlichen Auslage. Im
Ratsinformationssystem findet man des in der Vorlage
zu TOP Ö5 der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Feuerwehr und
Gefahrenabwehr und für Bauen und Stadtentwicklung am 09.03.2022.
Öffentlich ausgelegt ist eine Machbarkeitsstudie mit
Kostenermittlung, die über keine der beiden öffentlichen
Bekanntmachungen heruntergeladen werden kann.
Nach längerer Suche habe ich sie als Anlage zur Vorlage zum TOP Ö7
der Sitzung
des Ausschusses für Feuerwehr und Gefahrenabwehr am 21.06.2021
gefunden. Dieses Dokument enthält das Datum 07.02.2022. An diesem
Datum hat eine Sitzung
des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung stattgefunden,
deren TOP Ö5 die Vorstellung dieser Machbarkeitsstudie war. Warum
ist das Dokument dann nicht über diese Sitzung auffindbar?
Später fand ich die Machbarkeitsstudie (diesmal mit Datum 17.03.2021
auf der Titelseite, 16.11.2020 auf den übrigen Seiten) als Anlage
zur Vorlage von TOP Ö5 der gemeinsamen
Sitzung der Ausschüsse für Feuerwehr und Gefahrenabwehr und für
Bauen und Stadtentwicklung am 09.03.2022 (also ältere
Machbarkeitsstudie an neuere Ausschusssitzung und umgekehrt).
Leider lassen sich die Entscheidungsfindungen in den Sitzungen
Verwaltungsausschusses am 17.12.2019 und am 01.03.2022 nicht
bewerten. Die genannten Sitzungstermine wurden öffentlich bekannt
gemacht, die Inhalte der Sitzungen waren aber nicht öffentlich.
Alle zu einem Thema (hier: Feuerwache Ost) gehörenden Unterlagen
sollten über jede der zu dem Thema gehörenden öffentlichen
Bekanntmachungen im Internet zugänglich sein und/oder die
öffentlichen Bekanntmachungen sollten gegenseitig miteinander
verlinkt sein, damit jede/r so niedrigschwellig wie möglich eine
Stellungnahme abgeben kann.
Die einzelnen Argumente aller Stellungnahmen sollten zusammengefasst
veröffentlicht werden und im weiteren Verlauf der Planung sollten
Abwägungsprozesse und Entscheidungen transparent gemacht werden.
Die Standort-Entscheidung für die Feuerwache Ost ist auf Basis eines
Feuerwehrgutachtens der Forschungs- und Planungsgesellschaft für
Rettungswesen getroffen worden, hier wurden ausschließlich
feuerwehrtaktische Aspekte berücksichtigt. Zusätzlich und vorwiegend
sollten Umwelt- bzw. Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden.
Nachdem also der Umwelt- und Klimaschutz unbeachtet blieben, sollen
nun Flächennutzungsplan und Bebauungsplan geändert werden, bevor
überhaupt eine Umweltprüfung stattgefunden hat, die ebenfalls eine
Prüfung von Alternativen beinhalten wird (Abschnitt 1.5 des
Dokuments "Umfang
und Detailierungsgrad der Umweltprüfung"). Dies birgt die
Gefahr, dass an der Standort-Entscheidung festgehalten werden
könnte, obwohl die Umweltprüfung andere Alternativen empfehlen
würde.
Möglicherweise war auch eine Vorgabe für das Feuerwehrgutachten,
nämlich vermutlich die Suche DES günstigsten Standortes für EINE
zusätzliche Feuerwache, nicht gut durchdacht. Die Umweltprüfung oder
ein anderes vorgelagertes Gutachten sollte explizit auch
Alternativen prüfen, die aus mehreren kleineren Feurerwachen an
unterschiedlichen anderen Standorten (z.B östliches Gewerbegebiet,
näher am Hafen plus ein oder zwei weitere andere Standorte)
bestehen, die dem Haupt-Schutzziel, nämlich der Erreichbarkeit aller
innerstädtischen Ziele in 8 Minuten, näher kommen und gleichzeitig
geringere Umwelt- bzw. Klimaauswirkungen haben könnten.
Wichtig ist, dass die ersten Löschfahrzeuge möglichst zeitnah vor
Ort sind. Wird eine Verstärkung benötigt, so ist es im Allgemeinen
ausreichend, wenn diese wenige Minuten später eintrifft.
Im Feuerwehrgutachten zeigt die Abbildung 6.7 in Abschnitt 6.10.2,
dass bereits durch die Lüneburger Feuerwehren fast jeder Punkt in
Lüneburg innerhalb einer Fahrzeit von 8 Minuten erreichbar ist.
Zusammen mit umliegende Feuerwehren (Abbildung 6.12 in Abschnitt
6.10.4) ist bereits jeder Punkt in Lüneburg in einer Fahrzeit von 8
Minuten erreichbar. Vom Gesichtspunkt der zeitnahen Erreichbarkeit
her gibt es also keinen besonders eiligen Handlungsbedarf.
Bei jeder jetzigen Planung, ob mit einem einzigen oder mit mehreren
zusätzlichen Feuerwehr-Standorten, besteht die Gefahr, dass die
Planung dem noch nicht vorliegenden integrierten
Stadtentwicklungskonzept entgegen steht. Die bereits vorliegenden
Leitlinien für das integrierte Stadtentwicklungskonzept legen nahe,
dass der Nachhaltigkeitsaspekt hoch priorisiert wird. Die
Brandschutz-Planung wird ja hoffentlich Bestandteil des integrierten
Stadtentwicklungskonzepts sein.
Ist die geplante Größe der Feuerwache Ost nötig? Soll das die neue
Hauptfeuerwache werden? Anscheinend wurde hier eine
Feuerwehr-Wunschliste kompromisslos akzeptiert. Dafür würde ein
relevanter Teil eines Kaltluftentstehungsgebietes versiegelt.
Aufgrund der Grundstücksausrichtung kann das Gebäude nur quer zur
Richtung der Kaltluftströmung errichtet werden. Das alles ist aus
Klimaschutzgründen sehr ungünstig und muss deshalb noch einmal neu
gedacht werden.
Sicher äußern sich Naturschutzverbände, mindestens der BUND RV
Elbe-Heide, zum Themenkomplex Kaltluft, Grundwasser, Umwelt- und
Klimaschutz, diesen Aspekten muss eine hohe Priorität eingeräumt
werden.
In der oben genannten Machbarkeitsstudie sind zwar Kosten genannt,
aber Aussagen den Baumaterialien, die vermutlich Einfluss auf die
Kosten haben, sind nicht enthalten. Vermutlich sind diese
Kostendifferenzen bei so frühen groben Abschätzungen nicht relevant.
Zur Minimierung der Treibhausgas-Bilanz sollten möglichst
ökologische Baustoffe verwendet werden.
Außerdem sollte zur Minimierung der Treibhausgas-Bilanz möglichst
wenig Fläche versiegelt werden. Nicht nur als Ausgleich, sondern
generell muss geprüft werden, welche Flächen entsiegelt werden
könnten.
Als Heizungsanlage darf keine Öl- oder Gasheizung und auch keine mit
Öl oder Gas betriebene Kraftwärmekopplungsanlage zum Einsatz kommen.
In der Machbarkeitsstudie ist ein Standort für ein
Blockheizkraftwerk eingezeichnet, also eine
Kraftwärmekopplungsanlage. Besser wäre eine durch Photovoltaik
unterstützte Wärmepumpe. Wenn es denn unbedingt eine
Kraftwärmekopplungsanlage, sollte diese nicht mit Öl oder Gas,
sondern mit Holzpellets betrieben werden und Photovoltaik gehört auf
jedes Dach.
Bitte bestätigen Sie kurz den Eingang dieser Email.
Freundliche Grüße
Volker Constien
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Volker Constien
Gumbinner Straße 8a
21337 Lüneburg